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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2011 - 7 Sa 55/11   

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https://dejure.org/2011,26455
LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2011 - 7 Sa 55/11 (https://dejure.org/2011,26455)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.06.2011 - 7 Sa 55/11 (https://dejure.org/2011,26455)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 7 Sa 55/11 (https://dejure.org/2011,26455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 106 GewO, § 611 Abs 1 BGB, § 315 Abs 1 BGB
    Umfang des Direktionsrechts des öffentlichen Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mustervertrag für einen allgemein umschriebenen Aufgabenbereich und genaue Bezeichnung der Tätigkeiten kann ein Grund für eine Beschränkung des Umfangs für Einsatzgebiete im öffentlichen Dienst sein; Vertragsgemäße Beschäftigung im öffentlichen Dienst; Klage auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 106 S. 1; BGB § 611 Abs. 1
    Vertragsgemäße Beschäftigung im öffentlichen Dienst; unbegründete Klage auf Beschäftigung als Leiterin einer bestimmten Kindertagesstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2011 - 7 Sa 55/11
    Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet den öffentlichen Arbeitgeber nicht dazu, eine Stelle mehrfach zu vergeben bzw. zu besitzen (BAG v. 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - AP Nr. 70 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2011 - 7 Sa 55/11
    Einen beschränkteren Umfang hat das auch hinsichtlich der Art der zu erbringenden Arbeitsleistung bestehende Weisungsrecht (§ 106 GewO) des öffentlichen Arbeitgebers nur dann, wenn abweichend von den im öffentlichen Dienst üblichen Musterverträgen der Arbeitnehmer nicht nur für einen allgemein umschriebenen Aufgabenbereich eingestellt und lediglich die Vergütungsgruppe festgelegt wird, sondern seine Tätigkeiten sowohl der Art als auch der Arbeitsstelle nach im Arbeitsvertrag genau bezeichnet werden oder wenn sich die Arbeitspflicht durch die tatsächliche Beschäftigung auf eine fest umrissene Tätigkeit konkretisiert hat (BAG v. 12.04.1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht - BAG v. 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 Direktionsrecht -).
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2011 - 7 Sa 55/11
    Einen beschränkteren Umfang hat das auch hinsichtlich der Art der zu erbringenden Arbeitsleistung bestehende Weisungsrecht (§ 106 GewO) des öffentlichen Arbeitgebers nur dann, wenn abweichend von den im öffentlichen Dienst üblichen Musterverträgen der Arbeitnehmer nicht nur für einen allgemein umschriebenen Aufgabenbereich eingestellt und lediglich die Vergütungsgruppe festgelegt wird, sondern seine Tätigkeiten sowohl der Art als auch der Arbeitsstelle nach im Arbeitsvertrag genau bezeichnet werden oder wenn sich die Arbeitspflicht durch die tatsächliche Beschäftigung auf eine fest umrissene Tätigkeit konkretisiert hat (BAG v. 12.04.1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht - BAG v. 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 Direktionsrecht -).
  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 383/79

    Rückgruppierung - Zuweisung einer Tätigkeit - Niedrigere Vergütungsgruppe -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2011 - 7 Sa 55/11
    Dies gilt auch ohne Rücksicht darauf, ob aus einzelnen Fallgruppen der Vergütungsgruppe des Arbeitnehmers ein Bewährungsaufstieg möglich ist (BAG v. 02.12.1981 - 4 AZR 383/79 - AP Nr. 6 zu § 75 BPersVG).
  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91

    Anspruch des Mitarbeiters einer Bundespartei auf Übertragung der Funktion des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2011 - 7 Sa 55/11
    Ein allgemeiner Anspruch des Arbeitnehmers auf Beförderung lässt sich jedoch weder aus der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht noch aus anderen Vorschriften herleiten (BAG v. 23.09.1992 - 5 AZR 526/91 -).
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